Teilnahmebedingungen
Veranstalter
Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Kreisgruppe Castrop-Rauxel e.V.
Anmeldung
- Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
- Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis des Vorstandes gestattet.
- Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Minderjährige Teilnehmer haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Beginn des 1. Trainings mitzubringen (das gilt nicht für das Eltern- und Kind-Schwimmen)
Teilnahmevoraussetzungen
- Die An-und Abreise erfolgt nicht in Fahrgemeinschaften.
- Das Training erfolgt unter Ausschluss von Zuschauern oder Gästen.
- Vor dem Betreten des Bades hat jedes Mitglied die Verhaltens-und Hygieneregeln durch Unterschrift zu akzeptieren, Personen,die diesnicht tun, dürfen das Bad nicht betreten.
- Beim Betreten des Bades wird jedes Vereinsmitglied durch Eintragung in eine Liste erfasst. So kann im Falle einer Infektion die Kontaktkette zurückverfolgtwerden.
- Das Duschen nach dem Training kann nur in den Kaltduschen im Außenbereicherfolgen. Sofern keine Außenduschen vorhanden sind (z.B. in Lehrschwimmbecken) ist beim Duschen der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- In allen Gebäuden ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Das Umziehen,wenn nötig,erfolgt in Außenkabinen. Sofern keine Außenkabinen vorhanden sind (z.B. in Lehrschwimmbecken) ist in den Umkleiden der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Die Nutzung von Föhnen ist untersagt.
- Es dürfen nur persönliche Utensilien (Trinkflasche, Schwimmbretter etc.) benutzt werden. Die Lagerung in der Schwimmstätte ist ausgeschlossen.
- Das Schwimmbad muss nach dem Training unverzüglich verlassen werden.
- Alle Teilnehmer/innen müssen bei Betreten der Trainingsstätte absolut symptomfrei sein.
- Körperliche Kontakte sind auszuschließen.
- Mitglieder die sich vor der Teilnahme am Training im Ausland außerhalbdes Schengen-Raumes (Mitglieder des Schengen Abkommens: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn) aufgehalten haben dürfen frühestens 14 Tage nach ihrer Rückkehrin den Schengen Raumwieder am Trainingsbetrieb teilnehmen.Christian EmmerichVorsitzenderDLRG Kreisgruppe Castrop-Rauxel e.V.